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Noch keinen Angelschein?!
Noch kein Angelschein?!

Wer in Deutschland legal angeln möchte, braucht einen „Angelschein“. Was im Volksmund umgangssprachlich als "Angelschein" bezeichnet wird, gibt es in dieser Form jedoch so nicht. Denn, wer an Flüssen, Seen oder auch privaten Gewässern - unabhängig davon ob er Eigentümer ist oder nicht - angeln möchte, muss zunächst einige Voraussetzungen erfüllen und Dokumente nachweisen können, die ihn dazu berechtigen. Dabei führt in der Regel kein Weg an der Fischerprüfung vorbei. Hier nochmal alles Schritt für Schritt im Detail:
  • Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang ("Angelkurs") zur Fischerprüfung (min. 30 Unterrichtsstunden + Praxisteil) absolviert werden, um sich die nötigen Grundlagen (z.B. Allg. Fischkunde, Spez. Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde) anzueignen. Dieser kann in den anfallenden Kosten variieren (beim Ausbildungsleiter erfragen, i.d.R. ca. 110-160€).

  • Anschließend wird nach Entrichtung der Fischerprüfungsgebühr (ca. 30€) die Fischerprüfung in schriftlicher Form (Multiple-Choice-Test) abgelegt. Nach erfolgreicher Prüfung erhält man für gewöhnlich ein Prüfungszeugnis in Form einer Urkunde.

  • Mit einem entsprechenden Nachweis kann nun ein Fischereischein ("Angelschein") bei der Gemeinde beantragen. Hierfür sind Passfotos, Verwaltungsgebühren und eine Fischereiabgabe („Steuer“) fällig, die sich i.d.R. nach der Gültigkeitsdauer richtet (min. ca. 17,50€). Nach Ablauf der Gültigkeit muss dieser erneut bei der Gemeinde verlängert werden.

  • Mit einem gültigen Fischereischein kann nun an privaten Gewässern geangelt werden. Das Prüfungszeugnis (Urkunde) ist nicht mitzuführen, sollte jedoch sicher verwahrt werden, falls der Fischereischein einmal verloren geht oder abläuft.

  • An "fremden" Gewässern ist zudem die Erlaubnis beim Pächter oder Eigentümer in Form eines Fischereierlaubnisscheins ("Angelkarte" oder „Gastkarte“) einzuholen. Dieser kann je nach unterschiedlicher Gültigkeitsdauer oder z.B. Anzahl an Gewässerstrecken in anfallenden Kosten stark schwanken (Tageskarte für den Main liegt bei ca. 9€, Jahreskarte bei ca. 47€).

  • Beide Dokumente (Fischereischein und Fischereierlaubnischein) sind jederzeit beim Angeln mitzuführen und berechtigen zum Fischfang. Dem Angelsport steht nun nicht mehr viel im Wege. Weitere Einzelheiten u.a. Aufschluss über Fangbeschränkungen, Fanggeräte und getroffenen Vereinbarung zur praktischen Ausübung am Gewässer (Gewässerordnung, Schonmaße, Fangbeschränkung, uvm.) lassen sich den Dokumenten entnehmen.

Übrigens: Mit einem gültigen Fischereischein können Sie aktives Mitglied des Angelsportvereins Hanau werden und erhalten nach Entrichtung der Aufnahmegebühr und dem Jahresbeitrag die Erlaubnis zum Fischfang an allen unseren Gewässerstrecken (7 Hektar Waldseen am Vereinsheim und 60km Fließgewässer an der Kinzig)

Aktuelle Lehrgangs- und Prüfungstermine finden Sie unter anderem auf der Homepage "Verband Hessischer Fischer e.V.": https://hessenfischer.net/ unter dem Stichwort "Angelschein" oder unter https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/wasser/fischerei-hessen/fischerpruefung-fischereischein.
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